Tony Selle

Tätigkeitsgebiete:
- Privates Baurecht
- Bauträgerrecht
- Architektenhonorarrecht
- Architektenhaftungsrecht
- Vergaberecht
- Bauproduktrecht
Kontakt:
- Tel.: 0341 / 2310 65-0
- Fax: 0341 / 2310 65-11
- E-Mail: selle@hafkesbrink-selle.de
Vita
Publikationen
- IBR 2022, 301 „“Honorarverschiebung“ vereinbart: Architektenvertrag nichtig!“
- IBR 2021, 40 „Vergabeunterlagen mehrdeutig: Kein Ausschluss wegen Abweichung!“
- VPR 2021, 15 „Ausschreibung darf nicht auf spezifisches Produkt zugeschnitten sein!“
- IBR 2020, 641 „Wann verjähren Schadensersatzansprüche wegen eines "Weiterfresserschadens"?“
- IBR 2020, 92 „Kostenschätzung um 42% überschritten: Ausschreibung kann aufgehoben werden!“
- VPR 2020, 91 „Ausgangspunkt für die Kostenschätzung ist eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung!“
- IBR 2019, 639 „Circa-Angaben sind unzulässig!“
- VPR 2019, 225 „Nur eine konkrete Vorbefasstheit verzerrt den Wettbewerb!“
- IBR 2019, 217 „Mehraufwand bei Produktwechsel ist kein Grund für eine Direktvergabe!“
- VPR 2018, 1038 „Zuschlags- und Bindefrist darf der Bieter nicht ändern!“
- VPR 2018, 1023 „Wann ist ein Bieter "geeignet"?“
- IBR 2018, 285 „Nachfrage und Angebot müssen sich decken!“
- VPR 2018, 154 „Können die Eignungskriterien während des Vergabeverfahrens geändert werden?“
- VPR 2018, 129 „Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz schließt Nachprüfungsverfahren aus!“
- VPR 2018, 102 „Nachfrage und Angebot müssen sich decken!“
- VPR 2018, 50 „Information über Aufhebung = Mitteilung des Unterliegens!“
- VPR 2018, 48 „Aufforderung zur Aufklärung" ist keine ordnungsgemäße Rüge!
- IBR 2017, 1008 „Keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben: Anspruchsverlust!“
- IBR 2017, 341 „Geforderte Fabrikatsangabe fehlt: Ausschluss zwingend!“
- IBR 2017, 150 „Unwissenheit schützt nicht vor Rügepräklusion!“
- VPR 2017, 111 „Ungewöhnlich niedrigen Preisen ist konkret nachzugehen!“
- IBR 2017, 14 „Wer Pumpen stromlos setzt, muss Vorkehrungen gegen Wassereintritt treffen!“
- „Die rechtliche Behandlung nachträglicher Vereinbarungen zur Bauausführung in Bauträgerverträgen“ Hafkesbrink/ Selle, BauR 2016, 1369 ff.
- VPR 2016, 1026 „Leistungsbeschreibung muss eindeutig und erschöpfend sein!“
- VPR 2016, 1018 „Einspruchsfrist beginnt auch ohne Zugang des Absageschreibens!“
- VPR 2016, 262 „Nachgeforderte Erklärungen nicht vorgelegt: Angebot wird ausgeschlossen!“