Privates Baurecht

Privates Baurecht

Bereits bei der Vorbereitung von Bauvorhaben, bei Vertragsabschluss und natürlich bei Abwicklung der Bauverträge besteht bei Auftraggebern, Architekten und Ingenieuren wie auch bei Auftragnehmern Bedarf an juristischer Beratung und Vertretung.

Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung und Prüfung aller Vertragsunterlagen. Dazu gehören komplexe Bauverträge (z. B. Generalübernehmer- Generalunternehmerverträge) ebenso wie Bauverträge im Rahmen von Einzelvergaben.

Auch danach beraten und vertreten wir Sie bei der Vorbereitung, Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aller Art wie z. B.

  • bei Mängeln und Vertragswidrigkeiten
  • bei Nachtragsleistungen
  • bei Bauablaufstörungen
  • bei Vergütungsansprüchen
  • bei Ansprüchen aus dem Bauforderungssicherungsgesetz

Die kooperative und streitvermeidende Kommunikation für den Mandanten mit dem Vertragspartner steht im Vordergrund. Wird eine streitige Auseinandersetzung erforderlich, vertreten wir Sie natürlich auch in gerichtlichen Verfahren.

Wir beraten und vertreten sowohl Bauträger als auch Erwerber in allen Fragen des Bauträgerrechts, auch zu Fragen, die sich aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG) ergeben können.

Warum Hafkesbrink Selle?

Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und das natürlich deutschlandweit.

  • Mit drei Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht in unserer Kanzlei arbeiten wir hoch kompetent und leistungsstark.
  • Wir beraten offen über Lösungsmöglichkeiten und arbeiten zielstrebig an effizienten und möglichst kurzfristigen Lösungsansätzen.
  • Unsere Erfahrung beruht auf vielen Jahren erfolgreicher Arbeit, die auch auf den guten und ständigen Kontakt zu unseren Mandanten zurückzuführen ist.
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