Architektenrecht

Architektenrecht

Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure stellt eine spezielle Rechtsmaterie dar. Bereits bei Vertragsschluss ist eine Begleitung durch spezialisierte Rechtsanwälte schon bei Abschluss des Vertrags sinnvoll, um Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für beide Vertragsparteien ergeben, umzusetzen. Auch können besondere Formerfordernisse zu beachten sein.

Wir unterstützen Architekten/Ingenieure bei der Aufstellung von Abrechnungen einschließlich Schlussrechnungen. Wir beraten und vertreten bei der Durchsetzung von Vergütungsforderungen. Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch Auftraggeber bei der Prüfung und Abwehr unberechtigter Honorarforderungen.

Zum Architektenrecht gehört auch die Haftung wegen mangelhafter Leistungen. Wir beraten und vertreten Auftraggeber bei der Geltendmachung wie auch Architekten und Ingenieure bei der Abwehr von Haftungsansprüchen

Warum Hafkesbrink Selle?

Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und das natürlich deutschlandweit.

  • Mit drei Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht in unserer Kanzlei arbeiten wir hoch kompetent und leistungsstark.
  • Wir beraten offen über Lösungsmöglichkeiten und arbeiten zielstrebig an effizienten und möglichst kurzfristigen Lösungsansätzen.
  • Unsere Erfahrung beruht auf vielen Jahren erfolgreicher Arbeit, die auch auf den guten und ständigen Kontakt zu unseren Mandanten zurückzuführen ist.
© 2024 Hafkesbrink Selle Datenschutz Impressum
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Akzeptieren